Welche Möglichkeiten gibt es für Eigenheimbesitzer, Steuern zu sparen?

Eigenheimbesitzern stehen auch nach Abschaffung der Eigenheimzulage eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, Steuern zu sparen bzw. den Staat an der Sanierung oder Modernisierung ihres Eigenheimes zu beteiligen.

Einige der gängigsten und am einfachsten anzuwendenden Möglichkeiten wollen wir Ihnen im Rahmen unseres Immobilienratgebers auf dieser Seite vorstellen. Dabei ist es durchaus möglich, mehrere der hier angesprochenen Möglichkeiten zu variieren.

Wohn-Riester

Mit der Einführung des „Wohn-Riester“ können Riester-Sparer ihr dort eingezahltes Geld für den Erwerb einer Immobilie oder für den Bau ihres Hauses verwenden. Auf diese Weise möchte der Staat künftig das mietfreie Leben im Alter fördern und sieht dies als wichtigen Baustein zur privaten Altersvorsorge. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie die Immobilie mindestens 20 Jahre lang selbst nutzen. Wollen Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie sofort eine neue erwerben, ansonsten müssen sie die komplette Förderung zurückzahlen.
Über den Wohn-Riester hinaus bietet der Staat Eigenheimbesitzern aber auch noch einige weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Denkmalschutz

Durch die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie 90 Prozent der Sanierungskosten und Sonderausgaben, verteilt auf 10 Jahre, beim Finanzamt geltend machen.

Photovoltaik

Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen dürfen linear oder degressiv, verteilt auf 20 Jahre, abgeschrieben werden. Eine einmalige Sonderabschreibung von 20 Prozent ist erlaubt.
Einspeisevergütungen sind steuerpflichtig!!

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der entstandenen Kosten, jedoch maximal 600 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbar sind jedoch nur Arbeitskosten und Fahrtkosten, keine Materialkosten.

Grunderwerbsteuer

Normalerweise erwirbt man das Grundstück und das Haus vom Bauträger. In einem solchen Fall wird die Grunderwerbssteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig. Wenn man jedoch zuerst das Grundstück erwirbt und erst danach den Hausbau in Auftrag gibt, zahlt man nur Steuern auf das Grundstück. Dieser Sachverhalt sollte auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden, da sonst die Finanzämter den Bauherren ein „ einheitliches Vertragswerk“ unterstellen.
Von der Grunderwerbssteuer sind generell Kamin, Inventar, Einbauküchen, Gartenhaus und auch Markisen (FG Köln Az. 5 K 3894/01) befreit.

Nachdem wir auf dieser Seite die Möglichkeiten, als Eigenheimbesitzer Steuern zu sparen, erörtert haben, wollen wir uns auf der nächsten Seite den Möglichkeiten widmen, die Vermietern offen stehen:

Steuern sparen als Vermieter >>>