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Wie werden Riester-Renten steuerlich behandelt?

Riester-Rente mit Renditekick - Fondssparen mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag Nachdem wir in unserem Ratgeber zum Riester Fondssparplan bereits besprochen haben, welche Renditen mit solchen Produkten möglich sind, wollen wir auf dieser Seite der Frage nachgehen, worin die Unterschiede zwischen der Besteuerung normaler Fondssparpläne und Riester Renten liegen.

Besteuerung von Fonds

Ab 2009 gilt für alle Kapitalerträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Da ab diesem Zeitpunkt auch die bisher geltende Spekulationsfrist von zwölf Monaten wegfällt, unterliegen alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne abgesehen von wenigen Ausnahmen dieser Pauschalsteuer. Die Steuer wird dabei auf den Ertragsanteil erhoben, also die Differenz zwischen allen Einzahlungen und allen Auszahlungen.

Besteuerung der Riester-Rente

Da die Einzahlungen in eine Riester-Rente ab 2008 durch den gewährten Sonderausgabenabzug von bis zu 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr bzw. bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro im wirtschaftlichen Sinne aus unversteuertem Einkommen stammen, müssen sowohl Einmalzahlungen als auch monatliche Rentenleistungen aus einem solchen Vertrag in vollem Umfang besteuert werden (§ 22 Nr. 5 EStG). Dabei wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet.

Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerung

Die Unterschiede in der Besteuerung von Riester Renten und zum Beispiel einem Fondssparplan kennen wir jetzt also. Doch wie wirkt sich diese unterschiedliche Besteuerung in der Praxis aus? Um diese Frage zu beantworten, nehmen wir uns ein einfaches Beispiel zur Hand, welches wir einmal für einen gewöhnlichen Fondssparplan und einmal für einen Riester-Fondssparplan durchrechnen.

Beispiel - Riester Rente vs. Dachfonds

Dabei gehen wir von folgenden Annahmen aus: ein derzeit 25-jähriger Sparer mit einem Bruttoeinkommen von 52.500 Euro zahlt ab dem 1. Januar 2008 jährlich vier Prozent dieses Einkommens abzüglich der ab 2008 geltenden staatlichen Grundzulage von 154 Euro in einen Riester-Fondssparplan ein. Sein Grenzsteuersatz beträgt 35 Prozent und er macht seine Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend. Die Auszahlung der Riester Rente soll ab dem 60.Lebensjahr beginnen und die angenommene Wertentwicklung beträgt acht Prozent pro Jahr. Dagegen stellen wir im zweiten Beispiel denselben Sparer, nur dass er diesmal die bei unserer Riester-Rente tatsächlich getätigten Eigenleistungen per Fondssparplan in einen Dachfonds tätigt. In beiden Fällen wird von einer 30-jährigen Rentenphase ausgegangen, also das zu Beginn der Rentenphase vorhandene Kapital über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgezahlt. Die Rendite des noch nicht ausgezahlten Kapitalstocks soll während der Auszahlungsphase 4 Prozent pro Jahr betragen. Der Einfachheit halber nehmen wir die Verzinsung des jährlich eingezahlten Kapitals mit den angegebenen acht Prozent pro Jahr an. Nachfolgend haben wir nun alle Daten dieses Beispiels sowohl für die Riester-Rente als auch den Fondssparplan im direkten Vergleich gegenübergestellt:

  Riester Rente Fondssparplan
Bruttoeinkommen 52.500,00 Euro
Monatliche Sparleistung 175,00 Euro 105,41 Euro
Staatliche Grundzulage pro Jahr 154,00 Euro -
Staatliche Grundzulage pro Monat 12,83 Euro  
Eigenanteil pro Monat 162,17 Euro -
Davon als Sonderausgaben im Rahmen
der Steuererklärung abzugsfähig
162,17 Euro -
Steuerliche Rückerstattung
(bei 35 Prozent Steuersatz)
56,76 Euro -
Echte Eigenleistung pro Monat 105,41 Euro 105,41 Euro
Einzahlungsphase
Jährliche Rendite 8 Prozent
Dauer der Einzahlungsperiode 35 Jahre
Grenzsteuersatz 35 Prozent
Angespartes Kapital zu Rentenbeginn 377.362,00 Euro 226.417,00 Euro
Insgesamt eingezahlt 68.114,40 Euro 44.274,36 Euro
Davon als Sonderausgaben im Rahmen
der Steuererklärung abzugsfähig
68.114,40 Euro -
Steuerliche Rückerstattung
(bei 35 Prozent Steuersatz)
23.840,04 Euro -
Eigenleistung insgesamt 44.274,36 Euro 44.274,36 Euro
Rentenphase (Auszahlungsphase)

Besteuerung des Kapitalstocks bei
Umschichtung in einen Rentenplan

steuerfrei, erst die
Rentenzahlungen
werden besteuert
25 Prozent zzgl.
5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag
Vorhandenes Kapital nach Steuern 377.362,00 Euro 178.376,47 Euro
Verzinsung des vorh. Kapitals
während der Rentenphase
4 Prozent
Dauer der Rentenzahlung 30 Jahre
Grenzsteuersatz 35 Prozent
Monatliche Zusatzrente brutto 1.777,65 Euro 840,28 Euro
Steuerliche Behandlung
der Auszahlung
die Rentenzahlung
wird vollständig mit
dem persönlichen
Einkommensteuersatz
von 35 Prozent besteuert
Nur auf den Ertragsanteil
sind 25 Prozent Abgeltungssteuer
zzgl. 5,5 % Soli-Zuschlag
zu zahlen
Zu versteuernder Anteil 1.777,65 Euro 32,32 Euro
zu entrichtende Steuern 622,18 Euro 8,52 Euro
Monatliche Zusatzrente netto 1.155,47 Euro 831,76 Euro

Wie Sie dem Beispiel entnehmen können, sorgen staatliche Grundzulage und der steuerliche Sonderausgabenabzug dafür, dass die Zusatzrente aus einem Riester-Vertrag bei gleicher Eigenleistung trotz der vollständigen Besteuerung höher ausfällt, als bei einem Fondssparplan mit derselben Eigenleistung.

 

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