Worauf sollte man bei einem Kreditangebot achten?

Das Leben könnte so einfach sein: auf der Suche nach einem Sofortkredit mit möglichst niedrigen Zinsen geht der Verbraucher entweder zu einigen Filialbanken und lässt sich dort individuelle Angebote zum vergleichen ausarbeiten, oder er nutzt einen Kreditvergleich, wie wir Ihn etwa auf unserer Seite anbieten. Nach ein paar Minuten, bei der Variante mit den Filialbanken spätestens nach einem Tag, hat er genug Angebote zusammen, um daraus des Beste zu wählen.

Doch halt, irgendetwas stimmt an diesem Ablauf nicht, denn er ist viel zu einfach und fehlerfrei. In der Praxis sieht das ganze vielmehr so aus, dass unser Verbraucher bei seiner Suche nach dem Sofortkredit mit den niedrigsten Zinsen spätestens bei der dritten oder vierten Bank auf einmal ein Kreditangebot ausgehändigt bekommt, bei dem die Kreditzinsen deutlich über denen der vorangegangenen Offerten liegen.

Wie ist das möglich, wo er doch nur vergleichen wollte? Der Fehler liegt bei den Banken, welche zur Abfrage der Bonität des Antragstellers hierzulande fast ausnahmslos auf das Scoring der Schufa zurückgreifen.

Für diese Anfragen gibt es zwei vorgesehene Abfragemerkmale: zum einen das Merkmal „Anfrage Kreditkondition“ und zum anderen das Merkmal „Anfrage Kredit“. Während letzteres der Schufa signalisiert, dass hier nur ein Angebot zum unverbindlichen Vergleich erstellt werden soll, bekommt die Schufa beim Merkmal „Anfrage Kredit“ mitgeteilt, dass ein Kunde nach einem Kredit gefragt hat. Wieso er diesen dann nicht in Anspruch genommen oder seitens der Bank nicht bekommen hat, erfährt die Schufa nicht, trägt die erfolgte Anfrage aber in ihre Datenbank ein.

Die Folge: bei der nächsten Anfrage wird der betreffenden Bank signalisiert, dass der Kreditnehmer bereits kurz zuvor bei einem anderen Kreditinstitut einen Kredit beantragt hat. Die Bank geht nun davon aus, dass dieser Kredit nicht gewährt wurde und bei der Schufa verschlechtert sich durch die fehlerhafte Anfrage der Score-Wert des Kunden, welcher für diesen die Wahrscheinlichkeit einer vereinbarungsgemäßen Rückzahlung bzw. im Umkehrschluss das Ausfallrisiko eines Kredites angibt.

Nun möchte man eigentlich meinen, dass eine Bank wissen sollte, wie sie eine Kreditanfrage zu tätigen hat, ganz besonders dann, wenn es sich dabei um ein unverbindliches aber individuell gerechnetes Angebot handelt. Doch weit gefehlt. In ihrer Ausgabe 2/2008 der Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass nicht nur bei rund einem Drittel der Schufa-Abfragen das falsche Merkmal benutzt wurde, sondern dass darüber hinaus einige Banken auch noch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstießen, indem sie den Kunden nicht über die erfolgte Schufa-Abfrage informierten. Welche der Banken unter anderem auch aus unserem Vergleich dabei wie abschnitten, zeigt die folgende Tabelle:

Kreditinstitut Korrekte Anfrage mit Merkmal
„Anfrage Kreditkonditionen“
Kreditangebot ohne Schufa-Anfrage Falsche Anfrage mit Merkmal „Anfrage Kredit“ Verstoß gegen das Bundesdaten-schutzgesetz
TARGOBANK 1 2
Commerzbank 1 2
Deutsche Bank 2 1
Dresdner Bank 3
GE Money Bank 3 2
norisbank 3 2
Postbank 1 1 1
Santander Bank 2 1
SEB Bank 2 1
Quelle: Finanztest 2/2008 S.13

Vor allem die Nutzung des falschen Abfragemerkmals führte zu einer nachweisbaren Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Testpersonen, bei denen dieses Merkmal zum Einsatz kam. Wie sehr die Kreditwürdigkeit gelitten hat, zeigt die folgende Tabelle mit den Daten des Finanzmagazins:

Testperson Kreditangebote
mit Merkmal
„Anfrage Kredit“
Schufa-Score Ausfallquote Ratingstufe
vorher nachher vorher nachher vorher nachher
1 3 741 511 0,85 % 3,13 % A D
2 3 140 50 16,21 % 34,75 % I M
Quelle: Finanztest 2/2008 S.13

 

Für Sie als Kunden bedeutet dies:

Achten Sie bei der Ausarbeitung des Kreditangebotes darauf, dass bei der Schufa-Abfrage das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ benutzt wird.

Bei einer korrekten Beratung muss Sie der Bankmitarbeiter auf die Schufa-Abfrage hinweisen, egal ob mündlich oder schriftlich. Tut er dies nicht, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Eine Restschuldversicherung hat in Ihrem Kreditangebot nur dann etwas zu suchen, wenn Sie dies a) gewünscht haben oder b) die durch sie entstehenden Kosten separat ausgewiesen sind, was ganz besonders für die monatliche Rate und den Kreditzins gilt.

Nach einer guten Kreditberatung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Angabe der Kreditsumme, des nominalen und effektiven Jahreszinses, der Höhe und Anzahl der monatlich zu entrichtenden Raten, dem gesamten Zins und der Gesamtbelastung über die Laufzeit. Eine optionale Restschuldversicherung ist separat ausgewiesen, damit Sie den Kredit mit anderen Angeboten vergleichen können.