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Kaufvertrag bei Immobilien

Hat man sich zum Kauf einer Immobilie entschieden, so wird zwischen dem Verkäufer des Objektes und dem Käufer unter notarieller Aufsicht ein Kaufvertrag geschlossen. Zur Unterzeichnung des Vertrages müssen bestenfalls beide Vertragsparteien persönlich anwesend sein. (Handelt es sich bei den Immobilienerwerbenden um Eheleute, so müssen beide den Kaufvertrag unterzeichnen, um gleichberechtigt als Käufer zu gelten.) Es ist zwar auch gestattet, einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Vollmacht zur Unterzeichnung zu entsenden, jedoch ist dies nur empfehlenswert, wenn man sich juristisch gut in Sachen Kaufvertrag auskennt. Erscheint eine der Vertragsparteien nicht zum ausgemachten Termin oder wird erst später eine Vollmachtsbestätigung für einen eventuellen Vertreter einer Vertragspartei nachgereicht, kostet dies gegenüber der notariellen Seite eine Gebühr.

Der vom Notar aufgesetzte Kaufvertrag ist in der Regel stark standardisiert und sollte auf jeden Fall die folgenden Punkte enthalten:

Über die im Kaufvertrag geregelten Entgelte für den Erwerb der Immobilie hinaus muss man als Käufer auf eventuelle weitere Kosten, die mit dem Kauf zusammen hängen, gefasst sein. Die so genannten Kaufnebenkosten umfassen im Einzelnen:

Während der Zeitpunkt der Entrichtung des Kaufpreises und die Übernahme der Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag geregelt sind, müssen die Kaufnebenkosten innerhalb einer Frist von 2 bis 4 Wochen nach Inanspruchnahme der Leistung von Seiten des Immobilienkäufers an die jeweilige Zahlungsadresse entrichtet werden. Sind alle diese Kosten vom Käufer abgegolten, steht dem Bezug des neuen Heims zum im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt nichts mehr im Wege.

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Weitere wichtige Verträge für Bauherren sind Bauvertrag und der Kreditvertrag, zu welchen wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausführlich informieren:

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