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Welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung gibt es für Immobilien?

Eine Immobilienfinanzierung belastet den Geldbeutel des Bauherrn oder Käufers so sehr, wie kaum eine andere Investition in seinem Leben. Neben den auf unserer Seite http://www.online-kredite.com/immobilienkredit.html vorgestellten Anbietern zinsgünstiger Finanzierungen ist es daher gar nicht verkehrt, nach Möglichkeiten der staatlichen Förderung zu suchen, um die Eigenbelastung möglichst niedrig zu halten.

Die Palette an staatlichen Förderungen ist dabei enorm: Es gibt die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, öffentliche, geförderte Darlehen, Zuschüsse und Prämien.

Die Wohnungsbauprämie

Wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 25.000 Euro (für Alleinstehende) bzw. 50.000 Euro (für Verheiratete) beträgt, haben Bausparer Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 8,8 Prozent der begünstigten Aufwendung, maximal jedoch 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. So können Ledige über 7 Jahre 45,06 Euro im Jahr, Verheiratete 90,11 Euro im Jahr Wohnungsbauprämie erhalten, welche dem Guthaben auf ihrem Bausparvertrag zugeschlagen wird. Die Prämie wird von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und mit Zuteilung der Bausparsumme ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen - 10 Prozent vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers erhöhen ebenso den Bausparvertrag. Als Voraussetzung gilt ein maximales, zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro (für Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (für Verheiratete) jährlich. Dann gibt es vom Staat einen zehn-prozentigen Zuschlag auf den Höchstbetrag von 470 Euro. Arbeiten beide Eheleute, können auch beide diese Zulage abrufen.

Anlageform Förderbetrag
monatlich
Förderbetrag
jährlich
Arbeitnehmer-
Sparzulage
jährlich
Bausparen

40,00 EUR
(aufgerundet)
470 EUR 9 % Sparzulage
= 43,00 EUR
aufgerundet)
Aktienfonds 33,34 EUR 400 EUR 18 % Sparzulage
= 72 EUR

Unser Tipp: Auch diejenigen, die keine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, können diese Vergünstigungen mitnehmen. Es genügt dabei, dass der Arbeitgeber den VL-Jahresbetrag vom Gehalt abzweigt und direkt auf einen Bausparvertrag überweist. Werden die genannten Einkommensobergrenzen nicht überschritten, besteht auch so Anspruch auf die stattliche Sparzulage.

Zinsgünstige Sonderprogramme

Staatliche Förderungen bei Kauf, Bau oder Modernisierung gibt es nicht nur in Form von Prämien und Zuschüssen, sondern auch über zahlreiche Sonderprogramme. Diese werden von Bund und Ländern vergeben. Neben einer Finanzierung der Sparkassen und Bausparkassen gibt es eine Reihe von günstigen Krediten. Der wichtigste Förderer auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

So gibt es von dieser Kreditanstalt beispielsweise Kredite für den Erwerb eigen genutzter Immobilien mit einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 5 Jahren. Die folgenden Zinsen liegen weit unter Marktniveau. Ebenso gibt es günstige Kredite für Investitionen CO2- und energiesparender Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Wärmedämmung, Wärmeschutzfenster oder neue Heizkessel.

Wichtige Grundregel: Öffentliche Fördermittel werden nicht doppelt gewährt. Wer also Bundesmittel in Anspruch nimmt, erhält keine Zuschüsse von Landesebene und umgekehrt. Die die Programme jedoch rasch ausgeschöpft sind lohnt sich ein Doppelantrag.. Den besten Überblick bekommen zukünftige Bauherren oder Käufer einer Immobilie bei einer Finanzierungsberatung.

Denkmalschutz mit Steuerförderung

Die Kosten für die Instandhaltung oder Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien bewegen sich auf einem weit höheren Level als für gewöhnliche Altbauten. So können Bauherren für den Erhalt eines Denkmals 10 Prozent der Kosten jährlich abschreiben. Obendrein beteiligen sich die Länder an den Kosten.

Über die Modalitäten der Zuschüsse informiert das zuständige Amt für Denkmalschutz. Als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Kosten gilt die Bescheinigung der Denkmalbehörde, diese muss vom Finanzamt anerkannt werden.

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie einer der wenigen verbliebenen Wege, in den staatlichen Fördertopf zu rutschen. Die staatliche Förderung gibt es aber auch wenn das Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt. Wer sich hier engagiert, kann Paragraph 10 des Einkommenssteuergesetzes nutzen und 10 Jahre lang 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben geltend machen - also insgesamt 90 Prozent steuermindernd ansetzen.

Ebenso attraktiv ist der Erwerb eines Baudenkmales als Kapitalanlage. Wird das Gebäude in Hinsicht auf die Altersvorsorge erworben und vermietet, können die Kosten für die Sanierung komplett von der Steuer abgesetzt werden. Die ersten 8 Jahre mit jeweils 9 Prozent, dann weitere 4 Jahre lang mit jeweils 7 Prozent. Zudem kann die normale Gebäudeabschreibung von jeweils 2 Prozent auf 50 Jahre genutzt werden.

Wichtig: Ab 2008 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche ursprünglich bereits für 2007 geplant war. Um die Steuereinnahmen zu erhöhen, will die große Koalition künftig Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf mit einem Satz von 20 Prozent besteuern. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich eine Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen, sollte sich nicht mehr all zu viel Zeit lassen. Wer vorher ein Baudenkmal kauft, dürfte daher von der derzeit geltenden günstigeren Regelung profitieren, wonach Eigennutzer jederzeit und Kapitalanleger nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen können.

Öffentliche Förderung der KfW

Wohneigentumsprogramm

Ökologisch bauen

Aktuelle Änderungen seit 1.1.2007:

Wohnraum modernisieren

die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2007:

Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der Seite der KfW unter folgendem Link:

Programme der KfW-Förderbank >>>

Nach dieser Abhandlung über staatliche Förderungen beim Immobilienerwerb und-bau befassen wir uns auf der nächsten Seite mit den Möglichkeiten, die Eigenheimbesitzern und Vermietern offen stehen, wenn diese mit ihrer Immobilie Steuern sparen wollen:

Steuern sparen als Eigenheimbesitzer >>>



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