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Bauvertrag

Ein Bauvertrag wird zwischen dem Besitzer eines zu bebauenden Grundstückes und einem ausführenden Bauträger oder einem Architekten geschlossen. Neben diesen beiden Vertragsparteien können außerdem ein Baubetreuer, ein Generalübernehmer, ein Generalunternehmer oder weitere Subunternehmer ins Spiel kommen. Architekten und Baubetreuer sind vor allen Dingen mit der Planung eines Bauvorhabens beschäftigt. Die Ausführung ist dagegen in der Regel Sache des Bauträgers oder auch Bauunternehmers.

Besteht ein Generalunternehmervertrag, so verpflichtet sich der Bauunternehmer gegenüber dem jeweiligen Bauherren dazu, sämtliche Bauleistungen zur Verwirklichung des Bauvorhabens auszuführen. Er muss jedoch keine Planungsleistungen übernehmen. Für Ausführungsfehler haftet allein der Bauunternehmer, es sei denn, der Bauherr hatte den Architekten beauftragt, die Bauarbeiten zu überwachen. Ist dieser seiner Aufgabe nicht nachgekommen, so muss er neben dem Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn als Gesamtschuldner fungieren.

Wird ein Generalübernehmervertrag geschlossen, so beinhaltet dieser sowohl Bau-, als auch Planungsleistungen. Kommt es innerhalb der Bauausführung zu Planungs- oder Ausführungsfehlern, so muss in beiden Fällen der Bauunternehmer dafür einstehen.

Bevor ein wie auch immer gearteter Bauvertrag zwischen den entsprechenden Vertragsparteien abgeschlossen werden kann, muss man als Grundstücksbesitzer zunächst einmal in Erfahrung bringen, ob man auf seinem Bauland auch aus Sicht der zuständigen Behörden überhaupt bauen darf. Dazu bedarf es in der Regel einer so genannten Bauvoranfrage bei der dafür zuständigen Behörde, die man entweder persönlich oder unter Mithilfe eines Anwalts stellen kann. Bekommt man von behördlicher Seite eine Baugenehmigung erteilt, kann man sich als Nächstes mit einem selbst gewählten Bauträger oder einem Architekten bzw. Baubetreuer in Verbindung setzen. Mit dem jeweiligen Baupartner sollte nun schriftlich ein für den Bau des Hauses gültiger Bauvertrag geschlossen werden.

Im Vertragswerk sollten die folgenden Punkte zweifelsfrei und umfassend geregelt sein:

Je nach Art des fertig zu stellenden Gebäudes können im Bauvertrag außerdem noch folgende Vertragspunkte geregelt werden:

Über die Handhabung weiterer nachträglicher Sonderwünsche sollten Sie sich ebenfalls zu gegebener Zeit mit dem Baubetreuer, dem Architekten oder dem Bauunternehmen absprechen. Möglicherweise können dabei entstehende Kosten später mit anderen nicht unbedingt nötigen und darum wegfallenden Leistungen verrechnet werden. Sollte es in irgendeiner Form Probleme mit den Vereinbarungen des Bauvertrages geben, sollten Sie auf jeden Fall auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgreifen.

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Weitere wichtige Verträge für Bauherren sind Kaufvertrag und der Kreditvertrag, zu welchen wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausführlich informieren:

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