Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer ab 2009?
Am 1. Januar 2009 wird es ernst. Ab diesem Tag wird die vieldiskutierte Abgeltungssteuer eingeführt. Das bedeutet: unabhängig von der Haltefrist einzelner Investments werden die daraus erzielten Gewinne mit einer pauschalen Steuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und eventuell zu entrichtender Kirchensteuer versehen. Für Anleger, die keine Kirchensteuer abführen müssen, beträgt die Gesamtsteuerlast dann also 26,40 Prozent. Für Anleger ändert sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer also einiges:
- Es gibt künftig keine Spekulationsfrist mehr, nach deren Ablauf (derzeit 12 Monate) Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können.
- Es gilt für alle Anleger ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent.
- Das bislang geltende Halbeinkünfteverfahren, nach dem Dividenden und Kursgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig waren, entfällt.
- Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent können mit einer so genannten Günstigerprüfung im Zuge ihrer Einkommensteuererklärung ihren persönlichen Steuersatz anrechnen lassen und bekommen so zuviel gezahlte Steuern zurückerstattet.
- Es können Verluste aus Kapitalvermögen gegen Gewinne aus ebensolchem Vermögen verrechnet werden, wobei es eine Ausnahme für Aktien gibt: Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
- Es gelten verschiedene Regelungen für verschiedene Arten von Wertpapieren, welche schon heute berücksichtigt werden müssen
Zuallererst einmal gilt für Wertpapiere mit Ausnahme von Zertifikaten ein Bestandsschutz. Gewinne aus Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren, die sich vor dem 1. Januar 2009 im Portfolio des Anlegers befinden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist immer noch steuerfrei vereinnahmt werden. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist sowie bei anfallenden Zins- und Dividendenzahlungen müssen diese in vollem Umfang mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden, da wie gesagt das Halbeinkünfteverfahren wegfällt. Natürlich gibt es weiterhin einen Sparerpauschbetrag, welcher sich derzeit aus 750 Euro Sparerfreibetrag und 51 Euro Werbungskostenpauschale zusammensetzt und pro Person gültig ist. Alleinstehende können also pro Jahr insgesamt 801 Euro Zins- und Dividendenerträge steuerfrei vereinnahmen, Verheiratete das Doppelte, also 1.602 Euro.
Für Zertifikate gilt eine Sonderregelung. Hier wurde ein Stichtag mit dem 15. März 2007 geschaffen. Alle Zertifikate, die sich bis zu diesem Stichtag im Depot der Anleger befanden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei vereinnahmt werden. Bei allen Zertifikate, die nach dem 15. März 2007 gekauft wurden oder nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden, kommt allerdings die Regelung der Abgeltungssteuer zum Einsatz.
Welche Regelungen dabei für welche Anlageformen gelten und was sich im Vergleich zur bisherigen Besteuerung verändert, zeigt Ihnen die nachfolgende Übersicht:
| Anlageform | Besteuerung bis Ende 2008 | Besteuerung ab 2009 |
| Anleihen | Kursgewinne, welche nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten erzielt werden, können steuerfrei vereinnahmt werden. Gewinne innerhalb dieser Spekulationsfrist, die über den Freibetrag von 511,99 Euro hinausgehen, und Zinserträge, welche den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (750 Euro Sparerfreibetrag zuzüglich 51 Euro Werbungs-kostenpauschale) pro Person übersteigen, sind mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu versteuern. | Sowohl Zinserträge als auch Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer der Anleihe mit der Abgeltungssteuer belegt. Dabei gilt für die Zinserträge weiterhin der bereits aufgeführte Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person. | Aktien | Kursgewinne, welche nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten erzielt werden, können steuerfrei vereinnahmt werden. Gewinne innerhalb dieser Spekulationsfrist sowie Dividendenzahlungen unterliegen dem Halbeinkünftverfahren und werden damit zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dabei gilt für Kursgewinne ein Freibetrag von 511,99 Euro. | Kursgewinne aus Aktien, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sowie Dividendenzahlungen unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Für die Dividendenzahlungen gilt dabei der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (750 Euro Sparerfreibetrag zuzüglich 51 Euro Werbungs-kostenpauschale) pro Person weiterhin. |
| Fonds | Kursgewinne, welche nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten erzielt werden, können steuerfrei vereinnahmt werden. Dividendenzahlungen von ausschüttenden Fonds sind nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, so sie den Sparerpauschbetrag von 801 Euro übersteigen. Kursgewinne aus Fonds, welche innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erzielt wurden, unterliegen dem Halbeinkünftverfahren und werden damit zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zinserträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sobald ihre Höhe den Sparerpauschbetrag von 810 Euro pro Person übersteigt. | Kursgewinne, Dividendenzahlungen und Zinserträge sind unabhängig von der Haltedauer mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Für Dividendenzahlungen und Zinserträge gilt dabei weiterhin der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro pro Person. Ausgenommen hiervon sind Dachfonds, die auch nach dem 1. Januar 2009 steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf ihrer Zielfonds vereinnahmen können. |
| Lebensversicherungen | Für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge gilt eine Steuerbefreiung, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, eine mindestens fünfjährige laufende Beitragszahlung erfolgte und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent beträgt. Bei Lebens-versicherungen, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen bzw. die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist die Differenz zwischen den geleisteten Einzahlungen und den erhaltenen Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Läuft der Vertrag dabei länger als 12 Jahre, ist nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrages zu versteuern. | Für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Lebensversicherungen, welche die links aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, ändert sich auch mit Einführung der Abgeltungssteuer nichts. Bei Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und bei denen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, ist auch nach 2009 die Hälfte der Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. |
| Riester Rente | Hier gibt es keine Änderung in der Besteuerung. Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und Produkten der Basisrente, also alle Verträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente), werden erst in der Phase der Rentenzahlung besteuert. Dabei wird auch nach Einführung der Abgeltungssteuer der vom persönlichen Einkommen abhängige Steuersatz angewendet. | |
| Rürup Rente | ||
| Tagesgeld, Festgeld | Zinserträge aus Tagesgeld und Festgeld sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn sie im Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person übersteigen. | Zinserträge aus Tagesgeld und Festgeld oberhalb des geltenden Sparerpauschbetrages werden mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert. |
| Zertifikate | Zertifikate, die Zinseinnahmen und Dividendenerträge in Kursgewinne umwandeln, sind steuerfrei, wenn ihr Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten erfolgt. Bei Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist werden die erzielten Gewinne nach dem komplett dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Für Zertifikate, welche Kapital- oder Zinsgarantien abgeben (so genannte Finanzinnovationen), gelten diese Regelungen nicht. Aus ihrem Verkauf erzielte Gewinne müssen unabhängig von der Haltedauer komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. | Bei Zertifikaten gibt es eine Ausnahme: Wurden sie nach dem 14.03.2007 erworben, dürfen sie auch außerhalb der Spekulationsfrist nur dann steuerfrei verkauft werden, wenn dies bis zum 30.06.2009 erfolgt. Gewinne aus Zertifikaten, welche nach dem 14.03.2007 gekauft und nach dem 30.06.2009 verkauft werden, unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer. |
Um Ihnen die Unterschiede zwischen der bisherigen und der ab 2009 geltenden Versteuerung von Zins- und Dividendenerträgen sowie Kursgewinnen zu verdeutlichen, haben wir auf der nachfolgenden Seite einige Beispiele für Sie zusammengestellt:
Abgeltungssteuer – Beispiele und Vergleiche >>>
Möglichkeiten und Wege, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder zumindest eine Steuerstundung bzw. eine nachgelagerte Besteuerung zu erreichen, präsentieren wir Ihnen auf der folgenden Seite:
