Beispiele für die Abgeltungssteuer
Was die ab dem 1. Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer an Änderungen für Anleger und Sparer mit sich bringt, haben wir auf der entsprechenden Seite (Abgeltungssteuer) bereits besprochen und für die wichtigsten Anlageformen ausführlich erklärt.
Am einfachsten lassen sich die Änderungen, die sich für verschiedene Anlageformen ergeben, allerdings anhand einiger Beispiele verdeutlichen.
Aus diesem Grund gehen auf dieser Seite für einige Anlageformen durch, was sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ändert und ermöglichen es Ihnen damit, sich schnell einen Überblick über die Auswirkungen der Abgeltungssteuer zu verschaffen.
Beispiel 1 - Kursgewinne und Dividendenerträge aus Aktien und Fonds
Unser Anleger bleibt mit allen Erträgen nach bis Ende 2008 geltender Gesetzgebung im steuerfreien Bereich.
| Annahmen: Unser Anleger erzielt im Jahr Dividendenerträge von 750 Euro (als Bardividende, also schon abzüglich der durch das ausschüttende Unternehmen abgeführten Körperschaftssteuer), dazu kommen Kursgewinne in Höhe von 5.000 Euro außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist. Der Grenzsteuersatz unseres Anlegers beträgt 40 Prozent, er muss keine Kirchensteuer entrichten und der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro steht voll zur Verfügung. | ||
| Kapitalerträge | 2008 | ab 2009 |
| Dividenden | 750 Euro nach Halbeinkünfteverfahren = 375 Euro anrechenbare Dividendenerträge Steuerlast = 0 Euro, da innerhalb des Sparerfreibetrages |
750 Euro, kein Halbeinkünfteverfahren mehr, daher komplett anrechenbar Steuerlast = 0 Euro, da innerhalb des Sparerfreibetrages |
| Kursgewinne | Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb der Spekulationsfrist erzielt. Steuerlast = 0 Euro |
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert. Steuerlast = 1.318,75 Euro |
| Steuerlast | 0 Euro | 1.318,75 Euro |
Beispiel 2 - Kursgewinne und Dividendenerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages
Unser Anleger bezieht nach nach bis Ende 2008 geltender Gesetzgebung Dividendenerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages sowie weiterhin steuerfreie Kursgewinne.
| Annahmen: Unser Anleger erzielt im Jahr Dividendenerträge von 2.500 Euro (als Bardividende, also schon abzüglich der durch das ausschüttende Unternehmen abgeführten Körperschaftssteuer), dazu kommen Kursgewinne in Höhe von 5.000 Euro außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist sowie Kursgewinne von 5.000 Euro innerhalb der Spekulationsfrist. Der Grenzsteuersatz unseres Anlegers beträgt 40 Prozent, er muss keine Kirchensteuer entrichten und der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro steht voll zur Verfügung. | ||
| Kapitalerträge | 2008 | ab 2009 |
| Dividenden | 2.500 Euro nach Halbeinkünfteverfahren = 1.250 Euro anrechenbare Erträge. Abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 449 Euro zu versteuernde Dividenden. |
2.500 Euro, kein Halbeinkünfteverfahren mehr, daher komplett anrechenbar. Abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 1.699 Euro zu versteuernde Dividenden. Steuerlast = 448,11 Euro |
| Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist |
5.000 Euro innerhalb der Spekulationsfrist =2.500 Euro anrechenbare Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren. Steuerlast = 1.000 Euro |
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert. Steuerlast = 1.318,75 Euro |
| Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist |
Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb der Spekulationsfrist erzielt. |
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert. Steuerlast = 1.318,75 Euro |
| Steuerlast | 1.179,60 Euro | 3.085,61 Euro |
Beispiel 3 - Zinserträge und Kursgewinne aus Anleihen sowie Tages- und Festgeld
Unser Anleger erzielt lediglich Einkünfte in Form von Zinserträgen und Kursgewinnen aus Anleihen
| Annahmen: Unser Anleger erzielt im Jahr 1.500 Euro Zinserträge sowie 1.000 Euro Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen außerhalb der Spekulationsfrist. Darüber hinaus hat er noch 50.000 Euro zu 4,50 Prozent auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Der Grenzsteuersatz unseres Anlegers beträgt 40 Prozent, er muss keine Kirchensteuer entrichten und der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro steht voll zur Verfügung. | ||
| Kapitalerträge | 2008 | ab 2009 |
| Zinserträge aus Anleihen |
1.500 Euro abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 699 Euro zu versteuernde Zinserträge. Steuerlast = 279,60 Euro |
1.500 Euro abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 699 Euro zu versteuernde Zinserträge. Steuerlast = 184,36 Euro |
| Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen außerhalb der Spekulationsfrist |
Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb der Spekulationsfrist erzielt. Steuerlast = 0 Euro |
1.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert. Steuerlast = 263,75 Euro |
| Zinserträge vom Tagesgeldkonto |
5.000 x 4,50 Prozent = 2.250 Euro Sparerpauschbetrag ist bereits durch die Zinserträge der Anleihen ausgeschöpft. Steuerlast = 900 Euro |
5.000 x 4,50 Prozent = 2.250 Euro Sparerpauschbetrag ist bereits durch die Zinserträge der Anleihen ausgeschöpft. Steuerlast = 593,44 Euro |
| Steuerlast | 1.179,60 Euro | 857,19 Euro |
Wie Sie unseren Beispielen entnehmen können, lassen sich daraus einige grundlegende Schlussfolgerungen ziehen:
- Die Steuerlast von Zinserträgen sinkt, sobald der Anleger einen Grenzsteuersatz von über 26,375 Prozent hat.
- Die Steuerlast für Kursgewinne erhöht sich enorm, da diese mit Wegfall der Spekulationsfrist vollständig zu versteuern sind.
- Die Steuerlast für Dividendenzahlungen steigt durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, wenn der Anleger einen Steuersatz oberhalb von 23,74 Prozent hat (derzeitiger Spitzensteuersatz von 45 Prozent (Reichensteuer) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ergibt 47,48 Prozent, wovn aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens bis Ende 2008 nur 50 Prozent besteuert werden).
- Anleger mit hohem Steuersatz und hohen Zinserträgen profitieren überdurchschnittlich von der Einführung der Abgeltungssteuer.
- Anleger mit einem Steuersatz von unter 25 Prozent sind die eindeutigen Verlierer der Abgeltungssteuer. Zwar können sie zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der Günstigerprüfung zurückerstatten lassen, jedoch sorgt der Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren bei ihnen für Zusatzbelastungen.
- Anlagen, deren Gewinne in Zinserträgen bestehen, profitieren von der Einführung der Abgeltungssteuer.
- Anlagen, deren Gewinne aus Kurszuwächsen bestehen, sind die Verlierer der Abgeltungssteuer.
Hier heisst es also, rechtzeitig sein Depot zu checken und sich noch vor dem 1. Januar 2009 durch entsprechende Umschichtungen zu positionieren. Dabei kann Ihnen unter anderem auch der Depot-Check der DAB Bank helfen, bei dem Experten ihre Anlagestrategie durchleuchten und sachkundige Hinweise zu deren Optimierung bieten:
|
|
Der kostenlose Profi-Depotcheck der DAB bank Überprüfen Sie Ihre Anlagestrategie! Wir helfen Ihnen dabei. Kostenlos und unverbindlich! |
Eine andere Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entkommen, bieten Dachfonds. Wie diese funktionieren und worin ihre Vorteile liegen, erklären wir Ihnen auf der folgenden Seite:
Dachfonds >>>
Welche Möglichkeiten und Wege sich Anlegern bieten, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder zumindest eine Steuerstundung bzw. eine nachgelagerte Besteuerung zu erreichen, präsentieren wir Ihnen auf der folgenden Seite:
