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Beispiele für die Abgeltungssteuer

Was die ab dem 1. Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer an Änderungen für Anleger und Sparer mit sich bringt, haben wir auf der entsprechenden Seite (Abgeltungssteuer) bereits besprochen und für die wichtigsten Anlageformen ausführlich erklärt.

Am einfachsten lassen sich die Änderungen, die sich für verschiedene Anlageformen ergeben, allerdings anhand einiger Beispiele verdeutlichen.

Aus diesem Grund gehen auf dieser Seite für einige Anlageformen durch, was sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ändert und ermöglichen es Ihnen damit, sich schnell einen Überblick über die Auswirkungen der Abgeltungssteuer zu verschaffen.

Beispiel 1 - Kursgewinne und Dividendenerträge aus Aktien und Fonds

Unser Anleger bleibt mit allen Erträgen nach bis Ende 2008 geltender Gesetzgebung im steuerfreien Bereich.

Kapitalerträge 2008 ab 2009
Dividenden 750 Euro nach Halbeinkünfteverfahren = 375 Euro anrechenbare Dividendenerträge
Steuerlast = 0 Euro, da innerhalb des
Sparerfreibetrages
750 Euro, kein Halbeinkünfteverfahren mehr, daher komplett anrechenbar
Steuerlast = 0 Euro, da innerhalb des Sparerfreibetrages
Kursgewinne Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb
der Spekulationsfrist erzielt.
Steuerlast = 0 Euro
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert.
Steuerlast = 1.318,75 Euro
Steuerlast 0 Euro 1.318,75 Euro

Beispiel 2 - Kursgewinne und Dividendenerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages

Unser Anleger bezieht nach nach bis Ende 2008 geltender Gesetzgebung Dividendenerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages sowie weiterhin steuerfreie Kursgewinne.

Kapitalerträge 2008 ab 2009
Dividenden

2.500 Euro nach Halbeinkünfteverfahren = 1.250 Euro anrechenbare Erträge. Abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 449 Euro zu versteuernde Dividenden.
Steuerlast = 179,60 Euro

2.500 Euro, kein Halbeinkünfteverfahren mehr, daher komplett anrechenbar. Abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 1.699 Euro zu versteuernde Dividenden.
Steuerlast = 448,11 Euro
Kursgewinne
innerhalb der
Spekulationsfrist
5.000 Euro innerhalb der Spekulationsfrist =2.500 Euro anrechenbare Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Steuerlast = 1.000 Euro
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert.
Steuerlast = 1.318,75 Euro
Kursgewinne
außerhalb der
Spekulationsfrist
Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb
der Spekulationsfrist erzielt.
5.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert.
Steuerlast = 1.318,75 Euro
Steuerlast 1.179,60 Euro 3.085,61 Euro

Beispiel 3 - Zinserträge und Kursgewinne aus Anleihen sowie Tages- und Festgeld

Unser Anleger erzielt lediglich Einkünfte in Form von Zinserträgen und Kursgewinnen aus Anleihen

Kapitalerträge 2008 ab 2009
Zinserträge aus
Anleihen
1.500 Euro abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 699 Euro zu versteuernde Zinserträge.
Steuerlast = 279,60 Euro
1.500 Euro abzüglich Sparerpauschbetrag von 801 Euro verbleiben 699 Euro zu versteuernde Zinserträge.
Steuerlast = 184,36 Euro
Kursgewinne
aus dem Verkauf
von Anleihen
außerhalb der
Spekulationsfrist
Alle Kursgewinne steuerfrei, da außerhalb
der Spekulationsfrist erzielt.
Steuerlast = 0 Euro
1.000 Euro Kursgewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 26,375 Prozent versteuert.
Steuerlast = 263,75 Euro
Zinserträge vom
Tagesgeldkonto
5.000 x 4,50 Prozent = 2.250 Euro
Sparerpauschbetrag ist bereits durch die
Zinserträge der Anleihen ausgeschöpft.
Steuerlast = 900 Euro
5.000 x 4,50 Prozent = 2.250 Euro
Sparerpauschbetrag ist bereits durch die
Zinserträge der Anleihen ausgeschöpft.
Steuerlast = 593,44 Euro
Steuerlast 1.179,60 Euro 857,19 Euro

Wie Sie unseren Beispielen entnehmen können, lassen sich daraus einige grundlegende Schlussfolgerungen ziehen:

Hier heisst es also, rechtzeitig sein Depot zu checken und sich noch vor dem 1. Januar 2009 durch entsprechende Umschichtungen zu positionieren. Dabei kann Ihnen unter anderem auch der Depot-Check der DAB Bank helfen, bei dem Experten ihre Anlagestrategie durchleuchten und sachkundige Hinweise zu deren Optimierung bieten:

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Eine andere Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entkommen, bieten Dachfonds. Wie diese funktionieren und worin ihre Vorteile liegen, erklären wir Ihnen auf der folgenden Seite:

Dachfonds >>>

Welche Möglichkeiten und Wege sich Anlegern bieten, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder zumindest eine Steuerstundung bzw. eine nachgelagerte Besteuerung zu erreichen, präsentieren wir Ihnen auf der folgenden Seite:

Abgeltungssteuer umgehen >>>


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