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Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Sparzulagen des Arbeitgebers. Die Regelungen, wer vermögenswirksame Leistungen erhält, sind entweder in Tarifverträgen festgehalten oder können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vereinbart werden.
Sollten Sie diesbezüglich noch keine Informationen haben, ob in Ihrem Unternehmen auch vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, hilft meistens eine kurze Anfrage in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat, denn die meisten Unternehmen unterstützen Ihre Arbeitnehmer in diesem Punkt.
Laut Gesetz werden vermögenswirksame Leistungen auf einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag gezahlt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Fondssparplan prozentual höher gefördert wird, als der Bausparvertrag.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Auch hier hilft meist eine kurze Anfrage in der Personalabteilung. Haben Sie geklärt, ob und bis zu welcher Höhe in Ihrem Unternehmen vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, müssen Sie sich nur noch zwischen einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan entscheiden.
Der Bausparvertrag ist die sicherere Variante der Geldanlage und eignet sich vor allem für diejenigen, die Sicherheit bei der Geldanlage bevorzugen und sowieso geplant haben, später einmal ein eigenes Bauvorhaben zu realisieren, egal ob eigenes Haus oder Eigentumswohnung.
Der Fondssparplan ist für alle Anleger geeignet, die über die angesparten Mittel sofort nach Ablauf des Sparplanes zur Verfügung haben wollen und auch beim Abschluss noch nicht absehen können, wofür Sie das gesparte Geld verwenden wollen.
Rückwirkend betrachtet haben Fondssparpläne über die letzten Jahrzehnte einen durchschnittlichen Wertzuwachs von 8% pro Jahr erwirtschaftet, bieten also eine wesentlich höhere Rendite als ein Bausparplan. Der Bausparvertrag wird mit bis zu 9% staatlich gefördert, die Förderung für einen Fondssparplan beträgt hingehen bis zu 18%. Somit sollten Anleger, die bei Abschluss des Vertrages noch nicht genau wissen, wozu sie das angesparte Geld einsetzen wollen, zum Fondssparplan greifen und die höhere Förderung für diese Form der Geldanlage nutzen.
Nach Ablauf der Haltefrist kann das Geld aus dem Fondssparplan dann, sofern gewünscht, per Einmalzahlung in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Für detaillierte Informationen zu besonders günstigen und geförderten Formen der Geldanlage, für die ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, klicken Sie hier:
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