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Rürup Rente - Basisrente

Die Rürup Rente, auch als Basisrente bezeichnet, wird neben der Riester Rente vor allem als Möglichkeit der steuerlich geförderten Altersvorsorge für Besserverdienende und Selbständige beworben. Diese steuerliche Förderung kommt daher, dass ein Großteil aller Einzahlungen in einen Rürup Vertrag vom Verbraucher im Zuge seiner Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden kann. Durch diese „Steuervorteile“ lohnt sich eine Rürup Rente vor allem für Personen mit hohem Grenzsteuersatz wie eben Selbständige, wobei sie für Selbständige und Unternehmer die einzige Möglichkeit darstellt, den Staat an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen. Im Gegenzug für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente müssen die späteren Rentenzahlungen versteuert werden, zuerst nur ein Teil und bis 2040 dann sukzessive alle Auszahlungen. Eine Übersicht über Absetzbarkeit und zu versteuernde Auszahlungen gibt dem Leser die nachfolgende Tabelle:

Rürup Rente Absetzbarkeit und steuerpflichtiger Anteil


Jahr steuerlich abesetzbarer
Anteil aller Einzahlungen
maximal absetzbare
Einzahlungen pro Jahr
Zu versteuernder
Anteil aller Auszahlungen
2005 60% 20.000 Euro 50%
2006 62% 20.000 Euro 52%
2007 64% 20.000 Euro 54%
2008 66% 20.000 Euro 56%
2009 68% 20.000 Euro 58%
2010 70% 20.000 Euro 60%
2011 72% 20.000 Euro 62%
2012 74% 20.000 Euro 64%
2013 76% 20.000 Euro 66%
2014 78% 20.000 Euro 68%
2015 80% 20.000 Euro 70%
2016 82% 20.000 Euro 72%
2017 84% 20.000 Euro 74%
2018 86% 20.000 Euro 76%
2019 88% 20.000 Euro 78%
2020 90% 20.000 Euro 80%
2021 92% 20.000 Euro 81%
2022 94% 20.000 Euro 82%
2023 96% 20.000 Euro 83%
2024 98% 20.000 Euro 84%
2025 100% 20.000 Euro 85%
2026 100% 20.000 Euro 86%
2027 100% 20.000 Euro 87%
2028 100% 20.000 Euro 88%
2029 100% 20.000 Euro 89%
2030 100% 20.000 Euro 90%
2031 100% 20.000 Euro 91%
2032 100% 20.000 Euro 92%
2033 100% 20.000 Euro 93%
2034 100% 20.000 Euro 94%
2035 100% 20.000 Euro 95%
2036 100% 20.000 Euro 96%
2037 100% 20.000 Euro 97%
2038 100% 20.000 Euro 98%
2039 100% 20.000 Euro 99%
2040 100% 20.000 Euro 100%

Wichtig für den Anleger ist es, über die Versteuerung der späteren Rentenzahlungen Bescheid zu wissen. Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich ist, steigt der zu versteuernde Anteil der aus einem Rürup Vertrag bezogenen Rente von 54 Prozent im Jahr 2007 auf volle 100 Prozent ab 2040. Bei einem hohen Grenzsteuersatz, wie er selbst im Alter für viele Selbständige noch typisch ist, fressen die Steuern dann einen Teil des über die Steuerrückerstattungen erworbenen Vorteils wieder auf. Aus diesem Grund sollten vor allem Verbraucher mit hohem Steuersatz genau prüfen, ob Sie sich für eine Rürup Rente oder doch lieber einen langfristigen Fondssparplan entscheiden. Bei dieser Entscheidung kann ein Rürup Vergleich durchaus lohnend sein, wie sie ihn nachfolgend kostenlos durchführen lassen können. Über die steuerliche Betrachtung hinaus sollten Verbraucher folgende Fakten zur Rürup Rente wissen:

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