Die Abwrackprämie: Ärger um die Anträge und nun doch (bis Dezember) kein Ende in Sicht

Mittwoch den 25.03.2009 - Abgelegt unter: Banken - Keine Kommentare »

Die Nachricht schlug heute ein wie eine Bombe. Die Kanzlerin und der Vizekanzler, Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier, haben heute zu einer Einigung gefunden in Sachen Abwrackprämie. Diese soll nun aufgestockt werden – um welchen Betrag ist jedoch noch nicht bekannt. Klar ist jedoch wohl, dass die Aufstockung nur bis Ende dieses Jahres gültig sein soll. Danach geht es in Deutschland wohl ohne die für die Autoindustrie so wichtige Abwrackprämie weiter.

Ein Ziel der Kritiker erreicht? – Viele hatten eine Verlängerung der Abwrackprämie verlangt, um alle Autofahrer in den Genuss der 2.500 Euro kommen zu lassen, und nicht nur die möglichen 600.000. Das wäre ein wahrer Segen für die Autobanken, welche die beim Kauf der Neuwagen oft anstehende Autofinanzierung in Form entsprechender Kleinkredite auch bei niedrigen Finanzierungssummen gerne übernehmen und somit bei einer größeren Anzahl an geförderten Verbrauchern eine größere Anzahl an Finanzierungen vermelden könnten.

Dazu kommt inzwischen eine wichtige Änderung: Das Reservierungsverfahren für Neuwagen-Käufer, deren Fahrzeuge nicht bei den Händlern auf Lager sind, sondern erst gebaut werden müssen, startet nächste Woche Montag, am 30. März. Schon dadurch kam man vielen entgegen, die eine Ausweitung der Abwrackprämie gefordert hatten. Durch die Aufstockung wird nun ein weiterer wichtiger Schritt gemacht.

Während dessen kam heute von ganz anderer Seite scharfe Kritik. Der Auto Club Europa, der ACE, hält das neue Antragsverfahren für die Abwrackprämie für verfassungswidrig. Der Chefjurist des ACE, Volker Lempp, verurteilte deshalb heute sehr scharf das neue Verfahren und schiebt die Begründung für seine Verurteilung gleich hinterher: „Dass ab 30. März die Antragstellung nur noch elektronisch online möglich sein soll, halten wir schlicht für verfassungswidrig. Diese Ungleichbehandlung wird auch nicht dadurch beseitigt, wenn beispielsweise Autoclubs oder Kfz-Händler, Anträge im Auftrag ihrer Kunden stellen.“

Nun wird es für die Bundesregierung Zeit, hier zu handeln, und beide Wege, den Onlineweg und den Postweg, beim Reservierungsverfahren möglich zu machen. Sonst könnte es passieren, dass der ACE eine Verfassungsklage einreicht. Und das würde zu sehr großen Turbulenzen führen, davon ist auszugehen.

Dennoch ist gerade die Aufstockung der Abwrackprämie als wichtig zu bewerten. Bis heute haben das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr, BAFA, 346.741 von bislang 600.000 möglichen Anträgen erreicht. Die Uhr tickte also immer schneller gegen die Antragssteller. Nun bleibt nur noch abzuwarten, um wie viel der Topf für die Abwrackprämie aufgestockt werden wird.

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