Der BGH spricht Urteil zu Schwarzen Kassen

Freitag den 29.08.2008 - Abgelegt unter: Recht - Keine Kommentare »

Von vielen wurde das Anlegen und Halten so genannter „Schwarzer Kassen“ bisher gerne als eine Art Kavaliersdelikt hingestellt. Dies wird nun jedoch anders werden – zumindest in rechtlicher Hinsicht.

Heute hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein erstes Urteil zu den Schmiergeldzahlungen bei Siemens gefällt. Und damit wird es richtig ernst in der Unternehmenslandschaft Deutschland. Was bis jetzt noch gang und gäbe war, wird in Zukunft als Untreue gegen das Unternehmen gewertet werden. Und damit wird das Ganze zu einer strafbaren Sache, die nicht ohne Konsequenzen sein wird. Denn selbst das Anlegen einer „Schwarzen Kasse“ wird nun ausreichen, um eine Verurteilung zu erreichen.

Der BGH hob zugleich auch ein Urteil des Landgerichts Darmstadt zum Teil auf. In diesem Urteil wurde der ehemalige Finanzchef der Kraftwerkssparte von Siemens zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und außerdem zu einer Geldbuße in Höhe von 400.000 Euro, wegen „Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue“. Das im Mai des vergangenen Jahres gesprochene Urteil wurde nun teilweise aufgehoben, mit der Begründung des BGH: „Indem der Angeklagte Gelder der Siemens AG dieser vorenthielt und in verdeckten Kassen führte, entzog er das Vermögen seiner Arbeitgeberin. Er handelte dabei gegen ausdrückliche Compliance-Vorschriften des Unternehmens und unter Verstoß gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten“. Nun wird das Landgericht Darmstadt ein neues Urteil finden und fällen müssen.

Ein im gleichen Prozess wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilter Ingenieur wird nun erneut vor Gericht müssen. Der Bundesgerichtshof ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an. Es besteht der Verdacht, dass der Angeklagte als Berater bei den Schmiergeldzahlungen fungiert hat. Das Landgericht Darmstadt hatte die geringen Strafen damit begründet, dass der das Fließen von tatsächlichen Schmiergeldzahlungen der Grund für eine Bestrafung müsste. Der BGH hat diesem nun mit seinem ersten Urteil zu den „Schwarzen Kassen“ bei Siemens widersprochen.

Damit macht das oberste Gericht unseres Landes auch endlich den Weg frei, um den Korruptionsskandal bei Siemens endlich juristisch aufarbeiten zu können. Bei dem Skandal des Industrieunternehmens geht es um die nicht gerade geringe Summe von 1,3 Milliarden Euro, die unter der Hand geflossen sein sollen. Die fast letzten Worte gelten nun jenem, der ehemals der Finanzchef der Kraftwerkssparte von Siemens war: „Ich habe mich keiner Gesetzesverletzung in Deutschland schuldig gemacht.“ Doch manchmal gehen die Uhren manchmal ganz plötzlich ganz anders. Das heutige Urteil des BGH ist nicht nur im Falle Siemens eindeutig, sondern auch ein klares Signal an andere Unternehmen. Die Zeiten des Kavaliersdeliktes „Schwarze Kasse“ sind damit endgültig vorbei.

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