Steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen einer Baufinanzierung

Sonntag den 19.08.2007 - Abgelegt unter: Recht - Keine Kommentare »

Laut dem Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: IX B 2/07) kann ein Immobilienbesitzer die kompletten Zinsen für seine Baufinanzierung nur dann steuerlich absetzen, wenn die betreffende Immobilie auch komplett fremdvermietet wird. Erfolgt eine teilweise Eigennutzung, kann der Eigentümer auch nur die um den Eigenanteil geminderten Zinsen der Baufinanzierung geltend machen. Auch bei einer später erfolgten Umschuldung zum Beispiel im Zuge einer Anschlussfinanzierung können nur die für den fremdvermieteten Teil der Immobilie aufgewendeten Zinsen abgesetzt werden.

Im entsprechenden Fall vor dem Bundesfinanzhof wollte ein Kreditnehmer die gesamten Zinsen aus seiner Baufinanzierung steuerlich absetzen. Dabei hatte er seine Immobilie ursprünglich komplett fremdvermietet, jedoch nach einigen Jahren einen Teil davon selbst genutzt.

Nach erfolgter Umschuldung der Anfangsfinanzierung versuchte er, die Zinsen der Anschlussfinanzierung auf den fremdvermieteten Teil der Immobilie zu schreiben, während er den Betrag für die Tilgung des Darlehens auf den eigengenutzten Teil schreiben wollte.

Mit diesem Vorgehen stieß er auf wenig Gegenliebe beim zuständigen Finanzamt, welches diese kreative Form der Kreditaufteilung zurückwies. Dagegen klagte er vor dem Bundesfinanzhof, welcher sich in seinem Urteil auf die Seite des Finanzamtes stellte.

Er hätte bereits den ersten Kredit in einen privaten und einen gewerblichen Teil trennen müssen, um auch nach einer Umschuldung weiter so zu verfahren. Da er dies aber nicht getan hatte, kann er auch den neu aufgenommenen Kredit nicht derart aufteilen, weshalb er auch nur den für den fremdvermieteten Teil der Immobilie aufgewandte Zinsen steuerlich absetzen kann.

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